AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rasen Partner GmbH

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und den damit verbundenen Rechtsgeschäften. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die durch uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Abnahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
Die Abbildungen und Angaben für die von uns angebotenen Produkte sind unverbindlich. Wir behalten uns vor, unsere Produkte der jeweils fortschreitenden Entwicklung anzupassen.

3. Preise, Zahlungsbedingungen
Der Warennettowert und die jeweils gültige Mehrwertsteuer werden in unseren Rechnungen separat ausgewiesen.
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Euro netto ab Verladestelle ohne Fracht und Zustellkosten.
Sofern nicht abweichende Vereinbarungen getroffen, ist der Kaufpreis innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse – ohne Skonto-Abzug – zur Zahlung fällig, andernfalls gerät der Auftraggeber in Verzug.
Kommt der Auftraggeber zum Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatzüberleitungsgesetz, mindestens jedoch 9 Prozent p. a. zu berechnen.
Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht rechtzeitig, so können wir ohne weiteres die Erfüllung aller mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträge verweigern, bis dieser die geschuldete Leistung bewirkt hat. Wir sind darüber hinaus dazu berechtigt, die Erfüllung der Verträge abzulehnen und stattdessen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von den Verträgen zurückzutreten.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Discont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
Tritt in den Vermögens- oder Einkommensverhältnissen des Auftraggebers nach Abschluss des Kaufvertrages eine wesentliche Verschlechterung ein, oder uns werden nach Kaufabschluss Umstände bekannt, die Bedenken in die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers gerechtfertigt erscheinen lassen, können wir die sofortige Bezahlung der fälligen Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung verlangen und weitere Lieferungen unter Fristsetzung von Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen. Nach erfolgtem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4. Lieferungen, Lieferzeit und Versand
Die Liefertermine und Lieferfristen stehen unter Vorbehalt, und zwar, dass wir als Zwischenkäufer selbst rechtzeitig und richtig beliefert werden.
Soweit Lieferfristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind angegebene Lieferfristen als nur annähernde Zeitangabe zu verstehen und nicht verbindlich.
Bei nachträglichen durch den Auftraggeber gewünschten Änderungen oder bei Lieferhindernissen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
Die Nichteinhaltung des Liefertermins berechtigt den Auftraggeber nicht zu irgendwelchen Schadensersatzansprüchen.
Bei Versendung der Ware geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an den Transporteur oder einer sonstigen mit der Auslieferung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wird. Dies gilt auch, wenn wir den Transport selbst durchführen.
Wir behalten uns vor, die Art und Weise des Warenversandes und die Verladestelle zu bestimmen.
Die Versendung erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Auftraggebers. Versicherungen werden nur auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.

5. Beschaffenheitsvereinbarung, gentechnische Einträge
Als vereinbarte Beschaffenheit des Saatgutes gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt ausschließlich Folgendes: Das Saatgut ist art- und sortenecht. In Deutschland erzeugtes Saatgut erfüllt die Anforderung aus dem Saatgutverkehrsgesetz und der Saatgutverordnung der jeweils gültigen Fassung. Das in anderen Ländern erzeugte Saatgut entspricht den Anforderungen der jeweils gültigen europäischen Saatgutrichtlinie.
Die Sorten, von denen Saatgut zur Aussaat geliefert wird, sind – soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist – klassisch gezüchtete Sorten, die unter Verwendung traditioneller Züchtungsmethoden, also ohne den Einsatz von gentechnischen Methoden, aus gentechnisch nicht veränderten Elternkomponenten gezüchtet wurden. Bei Erzeugung dieses Saatgutes wurden Verfahren angewendet, die die Vermeidung des zufälligen Vorhandenseins gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zum Ziel haben. Die Saatgutvermehrung erfolgt auf offenem Feld unter natürlichen Gegebenheiten mit freiem Pollenflug. Es ist deshalb nicht möglich, das zufällige Vorhandensein von GVOs völlig auszuschließen und sicherzustellen, dass das gelieferte Saatgut frei ist von jeglichen Spuren von GVO.
Wir behalten uns das Recht vor, in den Saatgutmischungen Sorten durch bessere oder gleichwertige zu ersetzen.

6. Eigentumsvorbehalt
Jede Warenlieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Der Auftraggeber darf bis auf Widerruf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs veräußern und das Entgelt dafür einziehen. Seine Forderungen daraus gelten bereits bei Entstehen als an uns abgetreten. Jede andere Verfügung über die Ware, z. B. Verpfändung, Sicherungsübereignung, Überlassung im Tausch ist untersagt. Zwangsmaßnahmen Dritter (z. B. Pfändungen) müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden. Bei unserem Widerruf muss der Auftraggeber auf einmaliger Aufforderung uns alle Geschäftsunterlagen über die Vorgänge aushändigen, die unsere Sicherungsrechte berühren. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware werden wir Miteigentümer der neuen Sache. Wir dürfen die Vorbehaltsware sicher stellen.

7. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat uns Mängel der Waren unverzüglich, Nichtkaufleute spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Waren, in jedem Fall vor der Verarbeitung, schriftlich anzuzeigen. Für später festgestellte Mängel übernimmt die Rasen Partner GmbH keine Haftung. Die Ware ist sofort bei Anlieferung im Waggon oder Kraftfahrzeug zu prüfen. Wird dieser Prüfungspflicht nicht genügt, können Mängel nicht mehr gerügt werden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu, mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen, gleichwohl aus welchem Rechtsgrund, sofern die wir  nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

8. Datenschutz
Für Zwecke des Geschäftsverkehrs mit dem Auftraggeber sind wir berechtigt, Daten des Auftraggebers elektronisch zu speichern, zu bearbeiten und zu übermitteln.

9. Erfüllungsort, Gerichtstand
Erfüllungsort für alle sich aus den Vertragsverhältnis ergebenen Rechte und Pflichten ist das für Wegberg zuständige Gericht.

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon  die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.